wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 542

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 542

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 542:

Landgericht Hagen, Urteil vom20.12.2017
- 3 S 46/17 -

Seitenabstand von mehr als 50 cm zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug regelmäßig ausreichend

Zum Vorbeifahren an einem am rechten Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug genügt regelmäßig ein Seitenabstand von mehr als 50 cm. Öffnet der Fahrer des geparkten Fahrzeugs seine Tür um 60 cm bis 80 cm während des fließenden Verkehrs, so liegt darin ein grober Verkehrsverstoß. Dies begründet grundsätzlich dessen Alleinhaftung an einem Zusammenstoß. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2018, 542 wird teils auch als „NJW-RR 18, 542“, „NJW-RR 2018, S. 542“ oder „NJW-RR 18, S. 542“ zitiert.




Werbung