wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 440

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 440

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 440:

Landgericht Dortmund, Urteil vom30.11.2017
- 12 O 40/17 -

Wolfton bei einer Violine steht Eignung zur gewöhnlichen Verwendung nicht entgegen

Soweit keine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde, stellt der Wolfton bei einer Violine keinen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Denn ein Wolfton steht der gewöhnlichen Verwendung einer Violine nicht entgegen. Denn solche Töne sind üblich. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2018, 440 wird teils auch als „NJW-RR 18, 440“, „NJW-RR 2018, S. 440“ oder „NJW-RR 18, S. 440“ zitiert.




Werbung