wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 218

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 218

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 218:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom30.08.2017
- 20 U 137/16 -

Schulmedizinische Leistungen in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik müssen von privater Krankenversicherung erstattet werden

Werden in einer Traditionelle-Chinesische-Medizin-Klinik (TCM-Klinik) zur Behandlung einer Depression schulmedizinische Leistungen angewandt, müssen diese von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Dagegen sind die Kosten für eine Akupunktur, die Massagetechniken Tuina bzw. Qigong sowie chinesische Arzneimittel nicht erstattungsfähig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2018, 218 wird teils auch als „NJW-RR 18, 218“, „NJW-RR 2018, S. 218“ oder „NJW-RR 18, S. 218“ zitiert.