Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 951
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 951
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 951:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom14.03.2017
- 523 C 12833/16 -
Kein Anspruch des Fluggastes auf Ausgleichszahlung aufgrund schuldhaft verspäteten Erreichens des Anschlussfluges
Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil der Fluggast schuldhaft seinen Anschlussflug verspätet erreicht, so besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Es spricht ein Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden des Fluggastes, wenn der Zubringerflug pünktlich landete, die vorgesehene Umstiegszeit zur Verfügung stand und die Umstiegszeit gleich oder oberhalb der vom Flughafen garantierten Mindestzeit (Minimum Connecting Time) lag. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 951 wird teils auch als „NJW-RR 17, 951“, „NJW-RR 2017, S. 951“ oder „NJW-RR 17, S. 951“ zitiert.