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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2017, 75

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 75

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 75:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom11.10.2016
- VIII ZR 300/15 -

BGH zur Vorratskündigung: Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung aufgrund nicht absehbaren Nutzungswunsches der Eigenbedarfsperson

Eine Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist als sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, unwirksam. Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit verdichtet haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 75 wird teils auch als „NJW-RR 17, 75“, „NJW-RR 2017, S. 75“ oder „NJW-RR 17, S. 75“ zitiert.




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