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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 652
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 652
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 652:
Landgericht Köln, Urteil vom02.12.2016
- 10 S 99/16 -
Vermieter darf Mieter bei wiederholter vertragswidriger Treppenhausnutzung durch Abstellen von Gegenständen ordentlich kündigen
Nutzt ein Wohnungsmieter wiederholt vertragswidrig das Treppenhaus indem er dort Gegenstände abstellt, so rechtfertigt dieses Verhalten eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dass der Vermieter zuvor anstatt einer Kündigung eine Unterlassungsklage angedroht hat, ist in einem solchen Fall unerheblich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 652 wird teils auch als „NJW-RR 17, 652“, „NJW-RR 2017, S. 652“ oder „NJW-RR 17, S. 652“ zitiert.