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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2017, 1321

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1321

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1321:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom21.03.2017
- 4 U 183/16 -

Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden

Der Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus, die während des laufenden Betriebs durchgeführt wurden, darf nicht mit "Neueröffnung" beworben werden. Das Werben mit diesem Begriff setzt eine vorherige Schließung des Möbelhauses voraus. Andernfalls liegt eine Irreführung der Verbraucher vor. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1321 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1321“, „NJW-RR 2017, S. 1321“ oder „NJW-RR 17, S. 1321“ zitiert.




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