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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2017, 1290
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2017, Seite: 1290
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2017, 1290:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom22.08.2017
- VIII ZR 226/16 -
BGH: Kinderlärm aus Nachbarwohnung muss nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von Mitmietern hingenommen werden
Zwar ist üblicher Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung von Mitmietern als sozialüblich hinzunehmen. Dies bedeutet aber nicht, dass Kinderlärm in jeglicher Form, Dauer und Intensität geduldet werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2017, 1290 wird teils auch als „NJW-RR 17, 1290“, „NJW-RR 2017, S. 1290“ oder „NJW-RR 17, S. 1290“ zitiert.