wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2016, 81

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 81

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 81:

Landgericht Berlin, Beschluss vom21.07.2015
- 67 T 149/15 -

Untermieter nur zur Räumung der ihm zum Gebrauch überlassenen Räume verpflichtet

Ein Untermieter kann zwar im Wege einer einstweiligen Verfügung gemäß § 940 a Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Räumung verpflichtet werden, auch wenn gegen ihn kein Räumungstitel vorliegt. Jedoch umfasst die Räumungs­verpflichtung nur die Räume, die ihm zum Gebrauch überlassen wurden. Dies setzt zumindest einen Mitbesitz an den Räumen voraus. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2016, 81 wird teils auch als „NJW-RR 16, 81“, „NJW-RR 2016, S. 81“ oder „NJW-RR 16, S. 81“ zitiert.