Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 679
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 679
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 679:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom26.01.2016
- I-20 U 52/15 -
Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei Verwendung einer Abmahnkostenabwehrklausel
Wer von anderen durch eine Abmahnkostenabwehrklausel verlangt, vor Einschaltung eines Anwalts zwecks Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes, sich zunächst an ihn zu wenden, kann selbst nicht die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Abmahnkostenabwehrklausel unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 679 wird teils auch als „NJW-RR 16, 679“, „NJW-RR 2016, S. 679“ oder „NJW-RR 16, S. 679“ zitiert.