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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2016, 45

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 45

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 45:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom19.06.2015
- 6 U 173/14 -

Werbung mit "Top-Preis" entspricht nicht Werbung mit "Höchstpreis"

Untersagt eine strafbewehrte Unter­lassungs­erklärung die Werbung mit "Höchstpreisen", so ist eine Werbung mit "Top-Preisen" nicht unzulässig. Beide Werbungen sind nicht gleichzusetzen. Ein Verstoß gegen die Unter­lassungs­erklärung liegt somit nicht vor. Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 45 wird teils auch als „NJW-RR 16, 45“, „NJW-RR 2016, S. 45“ oder „NJW-RR 16, S. 45“ zitiert.



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