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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2016, 349
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2016, Seite: 349
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2016, 349:
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom30.09.2015
- 12 U 58/15 -
Auffahrunfall aufgrund riskanten Überholmanövers begründet Mitverschulden trotz zu geringem Sicherheitsabstand des Auffahrenden
Kommt es aufgrund eines riskanten Überholmanövers zu einem Auffahrunfall, muss sich der Auffahrende ein Mitverschulden anlasten lassen, wenn er einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat. Dieses Mitverschulden kann 40 % betragen, wenn der Sicherheitsabstand um die Hälfte verkürzt war und die Sicht auf das vorausgehende Verkehrsgeschehen durch einen Lkw mit Anhänger behindert war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2016, 349 wird teils auch als „NJW-RR 16, 349“, „NJW-RR 2016, S. 349“ oder „NJW-RR 16, S. 349“ zitiert.