Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 89
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 89
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 89:
Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom19.05.2014
- 23 C 428/13 -
Autofahrer haftet bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs nicht für die Verletzung eines auf die Straße rennenden Hundes
Kommt es zwischen einem auf eine Straße rennenden Hund und einem Pkw zu einem Zusammenstoß, so haftet die Autofahrerin dafür jedenfalls dann nicht, wenn der Unfallhergang nicht aufzuklären ist. Denn insoweit wiegen die Tiergefahr und der Fahrlässigkeitsvorwurf des Tierhalters schwerer als die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Autofahrerin. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Kreuznach hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 89 wird teils auch als „NJW-RR 15, 89“, „NJW-RR 2015, S. 89“ oder „NJW-RR 15, S. 89“ zitiert.