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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 223
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 223
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 223:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom09.10.2014
- 4 U 46/14 -
Rückwärts ausparkender Autofahrer haftet allein bei Kollision mit anderem Fahrzeug
Fährt ein Autofahrer auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes rückwärts aus einer Parklücke, so treffen ihn erhöhte Sorgfaltspflichten. Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es deshalb zu einer Kollision mit einem in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeug, so haftet der rückwärts Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Denn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten wiegt schwerer als die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 223 wird teils auch als „NJW-RR 15, 223“, „NJW-RR 2015, S. 223“ oder „NJW-RR 15, S. 223“ zitiert.