Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2015, 1480
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 1480
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2015, 1480:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom09.03.2015
- 8 UF 53/14 -
Unterschieben eines nicht vom Ehemann stammenden Kindes rechtfertigt teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Wird einem Ehemann ein von ihm nicht stammendes Kind untergeschoben, so rechtfertigt dies den teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) aufgrund grober Unbilligkeit. Denn in einem solchen Verhalten liegt ein schwerwiegendes persönliches Fehlverhalten der Ehefrau. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2015, 1480 wird teils auch als „NJW-RR 15, 1480“, „NJW-RR 2015, S. 1480“ oder „NJW-RR 15, S. 1480“ zitiert.