Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 613
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 613
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 613:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom17.10.2013
- 6 U 95/13 -
Streitwerthöhe von 100 EUR bei Klage auf Unterlassung wegen einmaliger unerwünschter Zusendung einer Werbe-E-Mail
Der Streitwert einer Klage gerichtet auf Unterlassung der Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails richtet sich an dem Interesse des Betroffenen von solcher Werbung nicht belästigt zu werden. Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, der zudem auf eine Verwechselung beruhte, so ist der Streitwert mit 100 EUR zu bemessen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW-RR 2014, 613 wird teils auch als „NJW-RR 14, 613“, „NJW-RR 2014, S. 613“ oder „NJW-RR 14, S. 613“ zitiert.