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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 378
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 378
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 378:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom18.12.2013
- III ZR 122/13 -
BGH: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Neubeauftragung eines Rechtsanwalts bei Streit über Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde
Besteht zwischen den ursprünglichen Prozessbevollmächtigten des Klägers und dem Prozessbevollmächtigten für die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof Streit über die richtige Begründung der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde und kommt es daher zur Fristversäumnis, so rechtfertigt dies keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO). Zudem kann zur Durchsetzung eigener Rechtsansichten kein Notanwalt (§ 78 b ZPO) bestellt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 378 wird teils auch als „NJW-RR 14, 378“, „NJW-RR 2014, S. 378“ oder „NJW-RR 14, S. 378“ zitiert.