wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2014, 343

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 343

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 343:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom08.10.2013
- 11 U 16/13 -

Kranken­haus­betreiber muss Wege in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz reinigen

Der Betreiber eines Krankenhauses ist verpflichtet, die Wege auf dem Kranken­haus­grund­stück in zumutbaren Intervallen von Laub und Schmutz zu reinigen, um die Rutschgefahr zu vermindern. Stürzt ein Klinikbesucher auf dem Weg zum Haupteingang, nachdem der Weg anderthalb bis zwei Stunden zuvor geräumt worden ist, so haftet die Klinik allerdings nicht, auch wenn nach der Reinigung aufgrund des stürmischen Windes wieder eine erhebliche Menge Laub auf den Weg geweht worden ist. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2014, 343 wird teils auch als „NJW-RR 14, 343“, „NJW-RR 2014, S. 343“ oder „NJW-RR 14, S. 343“ zitiert.