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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2014, 204

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 204

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 204:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom06.05.2013
- 4 U 85/12 -

Pflegeheimbetreiber muss für Verbrennung durch heißen Tee Schadensersatz leisten

Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verurteilte den Heimbetreiber, der Krankenkasse, bei der die Heimbewohnerin versichert war, die Behandlungskosten in Höhe von mehr als 85.000 Euro zu ersetzen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 204 wird teils auch als „NJW-RR 14, 204“, „NJW-RR 2014, S. 204“ oder „NJW-RR 14, S. 204“ zitiert.