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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2012, 909

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2012, Seite: 909

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2012, 909:

Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2012
- VIII ZR 235/11 -

BGH: Kündigungs­beschränkungen und Auswechslungen des Mietgegenstandes bedürfen der Schriftform

Beschränkt der Eigentümer einer Mietwohnung sein Recht auf Kündigung ein, so bedarf dies der Schriftform. Dies gilt auch für eine Auswechslung des Mietgegenstandes. Es ist insofern das Interesse eines potentiellen Grundstücks­erwerbers zu beachten, Kenntnis von seinen Rechten und Pflichten zu erlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2012, 909 wird teils auch als „NJW-RR 12, 909“, „NJW-RR 2012, S. 909“ oder „NJW-RR 12, S. 909“ zitiert.




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