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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2011, 447

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2011, Seite: 447

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2011, 447:

Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -

BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurück­behaltungs­recht des Mieters

Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurück­behaltungs­recht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2011, 447 wird teils auch als „NJW-RR 11, 447“, „NJW-RR 2011, S. 447“ oder „NJW-RR 11, S. 447“ zitiert.



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