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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2011, 1375
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2011, Seite: 1375
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2011, 1375:
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom20.04.2011
- 10 UF 36/11 -
Kündigung eines Rentenversicherungsvertrags zwecks Entziehung vom Versorgungsausgleich rechtfertigt Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit
Kündigt ein Ehegatte einen Rentenversicherungsvertrag, um dessen Anrechte dem Versorgungsausgleich zu entziehen, kann dies eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) rechtfertigen. Die auszugleichenden Anrechte des anderen Ehegatten können um die Höhe des Kapitalwerts der Versicherung gekürzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2011, 1375 wird teils auch als „NJW-RR 11, 1375“, „NJW-RR 2011, S. 1375“ oder „NJW-RR 11, S. 1375“ zitiert.