Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2010, 73
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2010, Seite: 73
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2010, 73:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom28.08.2009
- 20 W 87/09 -
Annahme des früheren Geburtsnamens oder geführten Namens durch geschiedenen oder verwitweten Ehegatten ist nicht widerruflich
Nimmt ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte gemäß § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB seinen früheren Geburtsnamen oder früher geführten Namen wieder an, so ist dies nicht widerruflich. Der Ehegatte ist daher an die Namenswahl gebunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2010, 73 wird teils auch als „NJW-RR 10, 73“, „NJW-RR 2010, S. 73“ oder „NJW-RR 10, S. 73“ zitiert.