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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2010, 537
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2010, Seite: 537
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2010, 537:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom19.05.2009
- 9 U 219/08 -
Keine Verkehrsicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Karosserieschäden durch herabfallende Eicheln
Ein Grundstückseigentümer muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht keine Maßnahmen zur Verhinderung des Herabfallens von Eicheln ergreifen. Insbesondere muss er keine tiefer hängenden Äste als "Bremsvorrichtung" belassen. Vielmehr gehören Schäden durch herabgefallene Eicheln zum allgemeinen Lebensrisiko. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2010, 537 wird teils auch als „NJW-RR 10, 537“, „NJW-RR 2010, S. 537“ oder „NJW-RR 10, S. 537“ zitiert.