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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2005, 163
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2005, Seite: 163
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2005, 163:
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Urteil vom07.09.2004
- 2 C 822/04 -
Zimmerantenne statt Hausantenne: Eingeschränkter Fernsehempfang rechtfertigt Mietminderung von 2 %
Kommt es nach Abschluss des Mietvertrages zu einem Ausfall der Hausantenne und steht dem Mieter daraufhin nur noch ein eingeschränkter Fernsehempfang über eine Zimmerantenne zur Verfügung, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 2 %. Der Vermieter muss insofern den Fernsehempfang gewährleisten, der zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses vorhanden war. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2005, 163 wird teils auch als „NJW-RR 05, 163“, „NJW-RR 2005, S. 163“ oder „NJW-RR 05, S. 163“ zitiert.