Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2005, 1430
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2005, Seite: 1430
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2005, 1430:
Amtsgericht Duisburg, Urteil vom06.07.2005
- 35 C 210/04 -
Reisemangel: 20 % Minderung wenn der Strand unbenutzbar ist
Wenn der Strand eines Hotels in der Dominikanischen Republik unbenutzbar ist, kann der Reisende den Reisepreis um 20 % mindern. Weitere 5 % Minderung kann er geltend machen, wenn im Badezimmer Licht und Fön nicht funktionieren. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2005, 1430 wird teils auch als „NJW-RR 05, 1430“, „NJW-RR 2005, S. 1430“ oder „NJW-RR 05, S. 1430“ zitiert.