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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2004, 951
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2004, Seite: 951
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2004, 951:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -
Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig
Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2004, 951 wird teils auch als „NJW-RR 04, 951“, „NJW-RR 2004, S. 951“ oder „NJW-RR 04, S. 951“ zitiert.