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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2004, 560

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2004, Seite: 560

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2004, 560:

Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom19.08.2003
- 41 C 414/03 -

Beim Versand von Ware gegen Nachnahme spricht Aushändigung der Ware an Empfänger für Zahlung des Nachnahmebetrags

Wird eine Ware als Nachnahmesendung versendet, so spricht die Aushändigung der Ware an den Empfänger dafür, dass dieser auch den Nachnahmebetrag gezahlt hat. Der Empfänger ist nicht verpflichtet die Zahlung des Betrags durch Vorlage einer Quittung nachzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2004, 560 wird teils auch als „NJW-RR 04, 560“, „NJW-RR 2004, S. 560“ oder „NJW-RR 04, S. 560“ zitiert.




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