Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2003, 1694
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2003, Seite: 1694
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2003, 1694:
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom09.10.2003
- 2 C 1744/03 (24) -
Fitnessvertrag: Kein Recht zur fristlosen Kündigung bei fehlender Angabe der Art und Dauer der Erkrankung im Attest
Zwar kann ein Fitnessstudiovertrag wegen einer schweren Erkrankung fristlos gekündigt werden. Wird die Erkrankung aber bestritten, so muss der Nutzer das Vorliegen der Erkrankung nachweisen. Dazu genügt nicht die Vorlage eines ärztlichen Attestes aus dem sich weder die Art noch die Dauer der Erkrankung ergibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2003, 1694 wird teils auch als „NJW-RR 03, 1694“, „NJW-RR 2003, S. 1694“ oder „NJW-RR 03, S. 1694“ zitiert.