Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2002, 894
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2002, Seite: 894
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2002, 894:
Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom11.04.2002
- 2 C 1180/01 (10) -
Kein Zurückbehaltungsrecht an Hund wegen offener Tierarztrechnung
Der gut- sowie bösgläubige Besitzer eines Hundes kann eine lebensnotwendige Operation veranlassen und die dadurch entstandenen Kosten vom Hundehalter ersetzt verlangen. Weigert sich der Hundehalter die Tierarztkosten zu tragen, so kann der Hundebesitzer die Herausgabe nicht von der Begleichung der Kosten abhängig machen. Insofern steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht am Hund gemäß § 273 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2002, 894 wird teils auch als „NJW-RR 02, 894“, „NJW-RR 2002, S. 894“ oder „NJW-RR 02, S. 894“ zitiert.