wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2002, 1280

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2002, Seite: 1280

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2002, 1280:

Amtsgericht Rastatt, Urteil vom25.04.2002
- 1 C 398/01 -

Fitnessstudio: Mitglied braucht bei Bandscheibenvorfall keine Mitgliedsbeiträge bezahlen

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden eines Fitnessstudios besteht nicht während einer Erkrankung, die ihn daran hindert, wesentliche Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen. Bei einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung kann der Kunde fristlos kündigen, bei einer vorübergehenden Verhinderung kann das Fitnessstudio nach den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) zur Aussetzung des Vertrages verpflichtet sein. Die entschied das Amtsgericht Rastatt. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2002, 1280 wird teils auch als „NJW-RR 02, 1280“, „NJW-RR 2002, S. 1280“ oder „NJW-RR 02, S. 1280“ zitiert.




Werbung