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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1997, 727
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1997, Seite: 727
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1997, 727:
Amtsgericht Hagen, Urteil vom09.09.1996
- 14 C 149/96 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennung durch heiß servierte Suppe
Wer sich beim Verzehr an einer üblicherweise heiß servierten Speise verbrennt, trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Gastronom ist nicht dazu verpflichtet, beispielsweise bei einer noch dampfenden Suppe auf die Gefahr einer möglichen Verbrennung hinzuweisen. Dies bestätigte das Amtsgericht Hagen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1997, 727 wird teils auch als „NJW-RR 97, 727“, „NJW-RR 1997, S. 727“ oder „NJW-RR 97, S. 727“ zitiert.