wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1997, 395

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1997, Seite: 395

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1997, 395:

Landgericht Berlin, Urteil vom30.09.1996
- 67 S 46/96 -

Geruchsbelästigung durch Katzenurin rechtfertigt fristlose Kündigung

Dringt aus einer Mietwohnung der Geruch von Katzenurin in die darüber liegende Wohnung sowie ins Treppenhaus, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 1997, 395 wird teils auch als „NJW-RR 97, 395“, „NJW-RR 1997, S. 395“ oder „NJW-RR 97, S. 395“ zitiert.