Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1995, 346
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1995, Seite: 346
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1995, 346:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.09.1994
- 9 U 6/94 -
Haftung des Bäckers aufgrund einer Salmonellenvergiftung nach Verzehr von Bienenstich
Kommt es zu einer Salmonellenvergiftung nach dem Verzehr eines zuvor bei einem Bäcker gekauften und von ihm hergestellten Bienenstichs, so muss der Bäcker nachweisen, dass ihn an der Erkrankung kein Verschulden trifft. Kann er den Beweis nicht führen, so haftet er auf Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1995, 346 wird teils auch als „NJW-RR 95, 346“, „NJW-RR 1995, S. 346“ oder „NJW-RR 95, S. 346“ zitiert.