Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1995, 330
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1995, Seite: 330
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1995, 330:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom18.11.1994
- 21 S 575/93 -
Wachsende Drogenszene in der Wohngegend rechtfertigt keine Mietminderung
Die Begleiterscheinungen einer sich ausbreitenden Drogenszene mögen sich störend auf das Wohnumfeld auswirken. Sieht ein Mieter darin jedoch einen Mangel der von ihm gemieteten Wohnung und meint, Mietminderung geltend machen zu können, so wird er einen derartigen Anspruch kaum durchsetzen können. Der Vermieter muss eine Minderung der Miete nur dann akzeptieren, wenn der Fehler in dem Mietobjekt an sich liegt oder sich Störungen von außen derart auswirken, dass sie auch den Gebrauch der Wohnung einschränken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1995, 330 wird teils auch als „NJW-RR 95, 330“, „NJW-RR 1995, S. 330“ oder „NJW-RR 95, S. 330“ zitiert.