Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1992, 242
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 242
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 242:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom10.10.1991
- 17 U 2/91 -
Einberufung zum gesetzlich vorgeschriebenen Wehrdienst kann durch AGB eines Fitness-Vertrages nicht als Grund für außerordentliche Kündigung ausgeschlossen werden
Wer zum Wehrdienst verpflichtet wird, der hat das Recht, einen bestehenden Fitness-Vertrag fristlos zu kündigen. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitness-Studios können dieses Recht nicht aufheben und werden damit unwirksam. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 242 wird teils auch als „NJW-RR 92, 242“, „NJW-RR 1992, S. 242“ oder „NJW-RR 92, S. 242“ zitiert.