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Dienstag, 16. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1991, 1157

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1991, Seite: 1157

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1991, 1157:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.03.1991
- XII ZR 79/90 -

BGH: Bei größerem Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft die Verfügung von über 90 % des Vermögens der Zustimmung des anderen Ehegatten

Bei größeren Vermögen bedarf im Rahmen der Zugewinn­gemeinschaft eine Verfügung über das Vermögen gemäß § 1365 BGB dann der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn weniger als 10 % Restvermögen verbleiben. Ein größeres Vermögen ist vor allem bei einem Aktivvermögen von 500.000 DM (250.000 EUR) anzunehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1991, 1157 wird teils auch als „NJW-RR 91, 1157“, „NJW-RR 1991, S. 1157“ oder „NJW-RR 91, S. 1157“ zitiert.




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