Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1990, 27
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 27
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 27:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom06.03.1989
- 2/21 O 424/88 -
Gartenfeste im üblichen Rahmen sind vom Nachbarn bis 22 Uhr hinzunehmen
Veranstaltet ein Grundstückseigentümer im üblichen Rahmen Gartenfeste, so muss dies der Nachbar jedenfalls bis 22 Uhr hinnehmen. Zudem kann bei vier Gartenfesten im Jahr nicht von einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelästigung ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 27 wird teils auch als „NJW-RR 90, 27“, „NJW-RR 1990, S. 27“ oder „NJW-RR 90, S. 27“ zitiert.