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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1990, 1430

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1430

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1430:

Landgericht Bochum, Beschluss vom20.12.1988
- 7 T 767/88 -

Haltung von 30 Giftschlangen wegen Angst der Wohnungseigentümer unzulässig

Werden in einer Eigentumswohnung 30 Giftschlangen gehalten und ruft dies bei anderen Wohnungseigentümern Ängste hervor, so stellt die Schlangenhaltung einen übermäßigen Gebrauch des Sondereigentums dar. Die Schlangen müssen daher aus der Wohnung entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom19.07.1990
- 20 W 149/90 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann Haltung von Ratten und Schlangen untersagen

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann durch einen Mehrheitsbeschluss das Halten von Schlangen und Ratten in der Eigentumswohnung verbieten. Denn eine solche Tierhaltung entspricht keinem ordnungsgemäßen Gebrauch des Sondereigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1430 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1430“, „NJW-RR 1990, S. 1430“ oder „NJW-RR 90, S. 1430“ zitiert.




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