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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1990, 1052
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1052
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1052:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom07.02.1990
- 13 U 62/88 -
Anspruch auf Schadenersatz bei ungewolltem Deckakt eines Mischlingsrüden mit Rassehündin
Wird eine Rassehündin ungewollt von einem Mischlingsrüden gedeckt, so kann dem Halter der Rassehündin ein Schadenersatzanspruch zustehen. Beruht der ungewollte Deckakt aber auch auf unzureichende Sicherheitsvorkehrungen des Rassehündinhalters, so muss er sich ein Mitverschulden zu rechnen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1052 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1052“, „NJW-RR 1990, S. 1052“ oder „NJW-RR 90, S. 1052“ zitiert.