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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1988, 909

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 909

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 909:

Landgericht Berlin, Urteil vom19.10.1987
- 13 O 2/87 -

Beim Betrieb einer Stereoanlage oder eines Fernsehers in einer Mietwohnung muss auch außerhalb der Ruhezeiten Zimmerlautstärke eingehalten werden

Beim Betrieb von Ton­wieder­gabe­geräten, wie etwa einer Stereoanlage oder einem Fernseher, muss auch außerhalb der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Die Zimmerlautstärke ist dann eingehalten, wenn das Geräusch außerhalb der Wohnung nicht bzw. kaum wahrnehmbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 909 wird teils auch als „NJW-RR 88, 909“, „NJW-RR 1988, S. 909“ oder „NJW-RR 88, S. 909“ zitiert.



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