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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1988, 784

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 784

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 784:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom27.08.1987
- 33 C 627/87-29 -

Mietzins in Höhe von 75 % des Nettoeinkommens begründet Aufklärungspflicht des Mieters

Beträgt die Miete 75 % des Nettoeinkommens, so muss der Mieter den Vermieter darüber aufklären. Tut er dies nicht, kann der Vermieter wegen arglistiger Täuschung den Mietvertrag anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 784 wird teils auch als „NJW-RR 88, 784“, „NJW-RR 1988, S. 784“ oder „NJW-RR 88, S. 784“ zitiert.



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