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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1988, 204

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1988, Seite: 204

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1988, 204:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom28.10.1987
- 9 U 161/87 -

Laubrente: Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Blüten- und Laubfall

Kommt es wegen Blüten- und Laubfalls zu einer Verschmutzung eines Grundstücks, hat der Grund­stücks­eigentümer keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn sich die Einwirkung als unwesentliche Beeinträchtigung darstellt. Davon ist bei einem natürlichen Blüten- und Laubfall auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 1988, 204 wird teils auch als „NJW-RR 88, 204“, „NJW-RR 1988, S. 204“ oder „NJW-RR 88, S. 204“ zitiert.