wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 1986, 770

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1986, Seite: 770

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1986, 770:

Landgericht Wuppertal, Urteil vom20.01.1986
- 3 O 353/85 -

Autobeschädigung durch herabfallenden Eiszapfen von Straßenlaterne: Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz

Fällt von einer Straßenlaterne ein Eiszapfen herab und beschädigt ein Auto, so liegt keine Amts­pflicht­verletzung vor und die Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz. Eine ständige Kontrolle zur Verhinderung des Herabfallens von Eiszapfen ist unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 1986, 770 wird teils auch als „NJW-RR 86, 770“, „NJW-RR 1986, S. 770“ oder „NJW-RR 86, S. 770“ zitiert.




Werbung