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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1986, 770
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1986, Seite: 770
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1986, 770:
Landgericht Wuppertal, Urteil vom20.01.1986
- 3 O 353/85 -
Autobeschädigung durch herabfallenden Eiszapfen von Straßenlaterne: Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz
Fällt von einer Straßenlaterne ein Eiszapfen herab und beschädigt ein Auto, so liegt keine Amtspflichtverletzung vor und die Gemeinde haftet nicht auf Schadenersatz. Eine ständige Kontrolle zur Verhinderung des Herabfallens von Eiszapfen ist unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1986, 770 wird teils auch als „NJW-RR 86, 770“, „NJW-RR 1986, S. 770“ oder „NJW-RR 86, S. 770“ zitiert.