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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MietRB 2013, 105

Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 105

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2013, 105:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.02.2013
- VIII ZR 184/12 -

BGH: Mieter dürfen Fehler in der Betriebskosten­abrechnung selbst korrigieren und Vorauszahlungen entsprechend dem Ergebnis anpassen

Weist eine Betriebskosten­abrechnung Fehler auf, so ist der Mieter berechtigt den Fehler selbst zu korrigieren und die Vorauszahlungen entsprechend seines Abrechnungs­ergebnisses anzupassen. Zudem kann er die zu viel gezahlten Betriebskosten gegenüber der Miete aufrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom23.01.2013
- VIII ZR 68/12 -

Erben können Haftung für Forderungen aus dem Mietverhältnis beschränken

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine Nachlass­verbindlichkeiten sind, sofern das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat beendet wird. Der Erbe kann somit die Haftung auf den Nachlass beschränken und haftet nicht daneben mit seinem Eigenvermögen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MietRB 2013, 105 wird teils auch als „MietRB 13, 105“, „MietRB 2013, S. 105“ oder „MietRB 13, S. 105“ zitiert.




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