Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2011, 35
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 35
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2011, 35:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2010
- VIII ZR 112/10 -
BGH zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten Werte zutreffend sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2011, 35 wird teils auch als „MietRB 11, 35“, „MietRB 2011, S. 35“ oder „MietRB 11, S. 35“ zitiert.