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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MietRB 2011, 169

Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2011, Seite: 169

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2011, 169:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2011
- VIII ZR 223/10 -

Mietminderung auch auf Nebenkosten: Miet­minderungs­beträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden

Bei der Berechnung der Betriebskosten im Falle geminderter Miete muss der Vermieter die entsprechend der Minderung reduzierten Voraus­zahlungs­beträge den ebenfalls um den Miet­minderungs­betrag reduzierten Jahresbetrag der zu zahlenden Betriebskosten gegenüberstellen. Betriebskosten müssen genau so wie die Nettomiete um den Minderungsbetrag reduziert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MietRB 2011, 169 wird teils auch als „MietRB 11, 169“, „MietRB 2011, S. 169“ oder „MietRB 11, S. 169“ zitiert.




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