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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MietRB 2010, 260

Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2010, Seite: 260

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2010, 260:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.2010
- VIII ZR 96/09 -

BGH zu Begründungs­anforderungen bei fristloser Kündigung eines Wohnraummiet­verhältnisses

Ein Vermieter darf seinen Mietern wegen Zahlungsrückständen fristlos das Mietverhältnis kündigen. Stützt er die Kündigung auch auf frühere Rückstände, reicht es zur formellen Wirksamkeit der Kündigung aus, wenn der Mieter anhand der Begründung des Kündigungs­schreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MietRB 2010, 260 wird teils auch als „MietRB 10, 260“, „MietRB 2010, S. 260“ oder „MietRB 10, S. 260“ zitiert.



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