wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MietRB 2008, 403

Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2008, Seite: 403

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2008, 403:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.03.2008
- VIII ZR 188/07 -

Kein Wasserzähler: BGH erlaubt Abrechnung der Wasserkosten nach dem Anteil der Wohnfläche

Sind in einem Mietshaus nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet, ist der Vermieter nicht verpflichtet die Wasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter abzurechnen. Er darf stattdessen bei der Betriebskostenabrechnung Wasser und Abwasser nach Wohnfläche berechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in welchem nur eine Wohnung keinen Wasserzähler hatte. Der tatsächliche Verbrauch muss nur zugrunde gelegt werden, wenn alle Wohnungen einen Zähler haben. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MietRB 2008, 403 wird teils auch als „MietRB 08, 403“, „MietRB 2008, S. 403“ oder „MietRB 08, S. 403“ zitiert.




Werbung