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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2008, 161
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2008, Seite: 161
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2008, 161:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.03.2008
- VIII ZR 37/07 -
Rauchen in Mietwohnungen kann Schadensersatzpflichten der Mieter begründen
Das Rauchen in einer Mietwohnung kann eine Schadenersatzpflicht des Mieters auslösen, wenn durch das Rauchen "Verschlechterungen" der Wohnung verursacht werden, die sich nicht durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern Instandsetzungsarbeiten erfordern. Dies hat der Bundesgerichthof entschieden. Im vorliegenden Fall wies er allerdings die Klage des Vermieters ab, weil die angeblichen Rauchspuren durch Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken sowie Lackierung von Türen beseitigt werden konnten. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2008, 161 wird teils auch als „MietRB 08, 161“, „MietRB 2008, S. 161“ oder „MietRB 08, S. 161“ zitiert.